Eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze für Verkehrsteilnehmer in Italien
Es empfiehlt sich, die Verkehrsbestimmungen in Italien strikt einzuhalten, Verstoße werden mit strengen Strafen geahndet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h
- auf Landstraßen: 90 km/h
- auf Schnellstraßen: 110 km/h
- auf Autobahnen: 130 km/h (Ausnahme Brennerautobahn)
Alkoholgrenze
- 0,5 Promille
- ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden
Farben der Parkplätze
- Weiß: parken kostenlos möglich (Parkuhr)
- Blau: Parken kostenpflichtig
- Gelb: Parken nur für Berechtigte
Weitere Hinweise für Autofahrer
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Handys und andere mobile Endgeräte dürfen am Steuer nicht benutzt werden.
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Elektro-Autos dürfen nur solange sie geladen werden bei den Ladestationen geparkt werden.
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Die Höchstgeschwindigkeit für E-Roller beträgt 20 km/h und 6 km/h in den Fußgängerzonen. Auf Gehsteigen darf weder gefahren noch geparkt werden.
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Die Warnweste ist seit 2004 in Italien Pflicht - folglich immer im Auto mit dabei haben, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können.
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Das Abblendlicht ist für Auto- und Motorradfahrer bei Tag und Nacht Pflicht - ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.
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Achtung: Auf der Brennerautobahn (Streckenabschnitt Brenner - Bozen Süd) gilt weiterhin das Maximaltempo 110 - nicht 130, wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich!
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Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße gehen zu lassen, ist Pflicht. Es drohen strenge Geldstrafen und Punkteabzug.
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Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.
Allgemeine nützliche Infos:
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Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit dem 1. Juli 2005 untersagt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2.000 Euro. Ausgenommen sind wenige Lokale, die separate Raucherräume anbieten und dafür strenge Kriterien erfüllen müssen.
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Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.
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Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen führt zum Entzug des Führerscheins - es wird Anzeige erstattet.
Die aktuelle Verkehrslage kann jederzeit online abgerufen werden.
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